Der Rechnungshof verpflichtet sich, diese Website im Einklang mit den folgenden Rechtsvorschriften zugänglich zu machen: Gesetz vom 19. Juli 2018 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: :
- Website: https://www.ccrek.be
Konformitätsgrad
Diese Website entspricht noch nicht vollständig der europäischen Norm EN 301549 Version 3.2.1 (2021), die u.a. die Kriterien der Kategorien A und AA der Norm WCAG 2.1 enthält.
Daher wird diese Website als teilweise konform mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen angesehen.
Es wurde eine externe Prüfung der Barrierefreiheit durchgeführt. Sie können den Bericht hier lesen:
Vorbereitung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde in Zusammenarbeit mit dem FÖD BOSA erstellt. Sie wurde am 5/1/2024 erstellt und zuletzt am 6/12/2024 überarbeitet.
Nicht barrierefrei zugänglicher Inhalt
- Eine Reihe von Beschriftungen sind nicht korrekt ins Niederländische übersetzt, was dazu führt, dass Screenreader englischsprachige Beschreibungen verwenden (Kriterien 9.1.1.1 & 9.4.1.2).
- Einige dekorative Bilder wurden fälschlicherweise nicht als "dekorativ" gekennzeichnet, was dazu führte, dass Screenreader ihr Anwesenheit meldeten (Kriterium 9.1.1.1).
- Bei einer Reihe von Bildern wird die Tekst-Alternative unnötigerweise auf mehrere Arten kommuniziert (Kriterium 9.1.1.1).
- Die Navigation “weiter/zurück” ist für Screenreader unzureichend beschriftet (Kriterium 9.1.1.1).
- In der Zeitleiste ist das Jahr nicht als Überschrift in der Beschreibung angegeben (Kriterium 9.1.3.1).
- Die Legende der Zeitleiste wurde nicht als Legende gekennzeichnet (Kriterium 9.1.3.1).
- Die Legende der Zeitleiste verwendet Farben mit zu geringem Kontrast (Kriterium 9.1.4.1).
- Die Tastaturnavigation der Zeitleiste ist in der Desktop-Ansicht nicht zugänglich (Kriterium 9.2.4.5).
- Auf Publikationsseiten sind bestimmte Überschriften nicht als Überschriften gekennzeichnet (Kriterium 9.1.3.1).
- Der Farbkontrast des Sucheingabefeldes ist zu gering (Kriterium 9.1.3.1).
- Das mobile Menü ist mit der Tastatur nicht ausreichend verwendbar (Kriterium 9.2.1.1).
- Auf Seiten mit einem Inhaltsverzeichnis befindet sich dieses strukturell an der falschen Stelle (Kriterium 9.2.4.3).
Ausnahmeregelungen
Diese Website enthält eine große Anzahl von Dokumenten, die unter Art. 4. § 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2018 fallen, wie zum Beispiel:
h) Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten können, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
Kontaktdaten
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Zugänglichkeit unserer Website/Anwendung haben, wenden Sie sich bitte am webmaster.
Erhalten Sie keine Antwort oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, wenden Sie sich bitte an den Föderalen Ombudsmann:
Rue de Louvain 48 bte 6
1000 Bruxelles
contact@foderalerombudsmann.be
Föderaler Ombudsmann
Verbesserungsplan
Die bei der Prüfung festgestellten Zugänglichkeitsprobleme werden bis 2025 mit dem Lieferanten gelöst.