Die Generalversammlung ist für die Angelegenheiten bezüglich des föderalen Staates, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Gemeinschaftlichen Gemeinschaftskommission, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, und der öffentlichen Einrichtungen, die diesen Behörden unterliegen, sowie für die Interpretation europäischer und föderaler Vorschriften zuständig.
Die Angelegenheiten bezüglich der Flämischen Gemeinschaft, der Flämischen Region, der öffentlichen Einrichtungen, die diesen Behörden unterliegen, und der flämischen Provinzen fallen in den ausschließenden Zuständigkeitsbereich der niederländischsprachigen Kammer.
Die Angelegenheiten bezüglich der Französischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region, der öffentlichen Einrichtungen, die diesen Behörden unterliegen, und der wallonischen Provinzen fallen in den ausschließenden Zuständigkeitsbereich der französischsprachigen Kammer.
Verwaltungsdienste
Die Dienste des Rechnungshofes sind in drei Sektoren, die zusammen zehn Direktionen umfassen, unterteilt. Jede Direktion wird von einem ersten Auditor-Direktor geleitet.
Sektor I ist ein Unterstützungssektor. Er besteht aus der Direktion Koordination und Studien, die auch die Kanzlei umfasst, und der Direktion Allgemeiner Angelegenheiten.
Die Sektoren II (föderal) und III (Gemeinschaften und Regionen) sind operative Sektoren. Sie bestehen aus Direktionen, die zum finanziellen oder zum thematischen Pfeiler gehören.
Der finanzielle Pfeiler untersucht den Haushalt, leistet finanzielle Audits und prüft die Rechnungen der öffentlichen Dienste und der Rechnungsführer.
Der thematische Pfeiler übt die Rechtmäßigkeitsprüfungen der Verrichtungen und Verfahren aus sowie eine Prüfung der wirtschaftlichen Verwendung der Staatsgelder, um die Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Sparsamkeit eines Dienstes, eines Prozesses oder einer Politik zu messen.
Die Einteilung in Sektoren entspricht den Zuständigkeiten der Generalversammlung, der niederländischsprachigen Kammer und der französischsprachigen Kammer.
Personalverwaltung
Der Rechnungshof ernennt und entlässt seine Mitarbeiter. Der Hof bestimmt unter der Aufsicht des Präsidiums der Abgeordnetenkammer den Stellenplan, das Statut und die Gehälter des Personals. Er nimmt seine Mitarbeiter durch Prüfung im Wettbewerbsverfahren in Dienst.
Der Rechnungshof beschäftigt ungefähr 500 Personen, die gleichmäßig zwischen den Französischsprachigen und den Niederländischsprachigen verteilt sind. Die Meisten üben das Amt eines Auditors oder eines Kontrolleurs aus.