Was müssen Sie tun?
Als erklärungspflichtiger Mandatar obliegt es Ihnen, die Liste Ihrer Mandaten, Ämtern und Berufen elektronisch über die Regimand-Webanwendung einzureichen. Die auf Papier eingereichten Listen werden nicht angenommen.
Einige Erklärungspflichtige müssen auch eine Vermögenserklärung abgeben. Eine Tabelle zeigt welche Ämter von dieser Pflicht betroffen sind. Ihre Vermögenserklärung darf nur auf Papier eingereicht werden. Hier finden Sie nähere Auskünfte darüber.
Um Ihre Aufgabe zu erleichtern, stellt der Rechnungshof Dokumentationsmaterial zu Ihrer Verfügung. Im Vademekum finden Sie allgemeine und praktische Informationen zur Hinterlegung Ihrer Liste von Mandaten, Ämtern und Berufen sowie zur Hinterlegung Ihrer Vermögenserklärung.
Das Dokument mit den FAQ wird zur gezielten Beantwortung Ihrer möglichen Fragen als Erklärungspflichtige(r) verwendet.
Außerdem wird kurz erläutert, was unter den Begriffen "erklärungspflichtiges Mandat oder Amt, "andere Mandate und Ämter" und "Beruf" zu verstehen ist.
Schließlich wird in einer Tabelle angegeben, wer als Erklärungspflichtige(r) durch welche(n) institutionelle(n) Informationsbeauftragte(n) angemeldet werden muss.
Ihre Erklärung einreichen
Sie können Ihre Liste von Mandaten, Ämtern und Berufen vom 1. Juli bis zum 30. September 2024 einreichen.
Ihre Vermögenserklärung kann vom 1. Januar bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Probleme beim Einloggen?
Auf der Webseite eid.belgium.be oder www.aideacces.be können Sie eine Antwort auf Ihre Fragen über den elektronischen Personalausweis (eID), die Installation und die Deinstallation der eID-Software, die Anmeldung anhand der eID, ITSME usw. finden.
Haben Sie noch Fragen?
Helpdesk: |
Via E-mail |
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Telefonisch (9:30 - 12:00) |
Niederländisch: 02/551.88.50 |
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Anschrift: |
Naamsestraat 3, 1000 Brüssel |
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Öffnungszeiten der Kanzlei: |
Von Februar bis Juni und von September bis November |
Von Montag bis Freitag: 9:30-12:00 |
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Januar, Juli, August und December |
Montag–Mittwoch– Freitag: 9:30-12:00 |
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Kanzlei geschlossen: |
An Feiertagen und, in 2024, zusätzlich am 2. Januar, 8. und 10. Mai, 15. November und zwischen Weihnachten und Neujahr |
Gesetzgebung
Inoffizielle Konsolidierung des Sondergesetzes vom 02. Mai 1995
Inoffizielle Konsolidierung des Gesetzes vom 02. Mai 1995
Inoffizielle Konsolidierung des Sondergesetzes vom 26. Juni 2004
Inoffizielle Konsolidierung des Gesetzes vom 26. Juni 2004
Datenschutzpolitik
Diese Politik beschreibt, wie der Rechnungshof die Sie betreffenden Daten bei der Ausübung seiner gesetzlichen Aufträge bezüglich der Mandatslisten und der Vermögenserklärungen der öffentlichen Mandatare und der leitenden Beamten verarbeitet. Sie beschreibt auch welche Rechte Sie haben, wenn der Rechnungshof Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.