Auf Ersuchen des flämischen Parlaments untersuchte der Rechnungshof die Ausgaben für Beratungsaufträge in der laufenden Legislaturperiode. Die unterschiedlichen Aussagen der Minister über die Höhe dieser Ausgaben sind auf die Art und Weise zurückzuführen, wie die Minister die Rechnungslegungsinformationen gefiltert haben. Eine Prüfung der Vergabeverfahren, insbesondere der Verhandlungsverfahren ohne Vorankündigung, ergab eine Reihe von Unzulänglichkeiten bei der Vergabe. Auch hat die flämische Regierung ihre öffentlichen Aufträge nicht immer ordnungsgemäß dokumentiert.