Zentralisierung der föderalen öffentlichen Beschaffungen – Bewertung der Politik durch die Einführung des neuen gemeinsamen Kooperationsmodells: Folgemaßnahmen 2024 zu den Empfehlungen

Allgemeine Versammlung vom 15. Mai 2024

In seinem Bericht an das föderale Parlament prüft der Rechnungshof, inwieweit die elf Empfehlungen aus seiner ersten Prüfung von Januar 2022 umgesetzt wurden. Er hatte damals die Ziele, die Weiterverfolgung und die Umsetzung der föderalen Politik zur Zentralisierung der Beschaffungen überprüft. Er hat auch die Maßnahmen geprüft, die zur Erreichung der Ziele ergriffen wurden, und hat das seit 2018 bestehende gemeinsame Kooperationsmodell untersucht. Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass bis 2024 eine Empfehlung umgesetzt wurde, eine nicht mehr aktuell ist, vier Empfehlungen derzeit durchgeführt werden und fünf nicht umgesetzt wurden. Er stellt einen gewissen Status quo fest.