Zentralisierung der föderalen öffentlichen Beschaffungen – Bewertung der Politik durch die Einführung des neuen gemeinsamen Kooperationsmodells

Allgemeine Versammlung vom 19. Januar 2022

Der Rechnungshof analysierte die Entwicklung, Überwachung und Bewertung des zentralisierten Beschaffungswesens auf Föderalebene. Er prüfte die Organisation, die zur Erreichung dieser Ziele eingeführt wurde, sowie die operative Qualität des seit 2018 angewandten Kooperationsmodells. Künftig soll eine mehrjährige Bedarfsplanung die Bedürfnisse, die zentralisiert werden können, vorwegnehmen und konsolidieren. Der Rechnungshof stellte fest, dass die neue zentrale Beschaffungspolitik drei Jahre nach ihrer Einführung nur schwer die gewünschten Ergebnisse in Bezug auf die Wirksamkeit (Haushaltseinsparungen) und Effizienz (Verringerung der Anzahl der einzelnen Beschaffungsverfahren und der föderalen Ankäufer) erzielt.