In seinem Bericht an das Föderalparlament untersuchte der Rechnungshof, wie die Steuerverwaltung die Einhaltung der Meldepflicht für Zahlungen nach Steueroasen kontrolliert. Er stellte fest, dass die Rechtsvorschriften unklar sind: es gibt drei offizielle Listen von Steueroasen und die belgische Liste ist nicht mehr in Einklang mit den belgischen Vorschriften. Darüber hinaus wird die Anwendung der Rechtsvorschriften insbesondere durch eine Bestimmung in der Begründung des Programmgesetzes, den Einfluss des freien Kapitalverkehrs und die Doppelbesteuerungsabkommen erschwert. Schließlich sind die Kontrollen wenig erfolgreich, und die Meldepflicht kann leicht umgangen werden. Der Rechnungshof empfiehlt der Steuerverwaltung daher, ihre Kontrollstrategie anzupassen und sich verstärkt auf die Aufdeckung nicht angemeldeter Zahlungen zu konzentrieren.