Wiedereingliederung von Langzeitkranken in den Arbeitsmarkt: Folgemaßnahmen 2024 zu den Empfehlungen

Allgemeine Versammlung vom 15. Juli 2024

Der Rechnungshof veröffentlichte im Dezember 2021 eine Prüfung, in der er untersucht hatte, ob die Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Langzeitkranken, die auf spezifischen Wiedereingliederungswegen für Personen mit einem Arbeitsvertrag (BASK-Weg) oder ohne Arbeitsvertrag (LIKIV-Weg) basieren, eine positive Wirkung auf den Arbeitsmarkt haben. Da der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Wiedereingliederungspolitik ihre Wirkung auf den Arbeitsmarkt eindeutig verfehlte, hat die Regierung in den folgenden Jahren den Wiedereingliederungsprozess tiefgreifend reformiert. Angesichts des stetigen Anstiegs der Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis zur Zahl der behinderten Arbeitnehmer zwischen 2017 und 2023 kann man sagen, dass die Wiedereingliederungspolitik allmählich Früchte zu tragen beginnt. Die Gründe dafür sind unter anderem eine Neugestaltung des Wiedereingliederungsprozesses, eine aktivere Beteiligung von Arbeitgebern, Krankenkassen und anerkannten arbeitsunfähigen Personen an dem Prozess dank spezifischer Responsabilisierungsmaßnahmen und neuer politischer Instrumente für eine genaue und effiziente Überwachung und Bewertung der Wiedereingliederungspolitik. Diese Maßnahmen werden 2024 weiter verfeinert, so dass der Rechnungshof der Ansicht ist, dass zwei seiner Empfehlungen aus dem Jahr 2021 vollständig und vier nur teilweise umgesetzt worden sind.