Vollstreckung der strafrechtlichen Geldbußen – Folgeaudit

Allgemeine Versammlung vom 15. Januar 2014

Der Rechnungshof veröffentlicht die Ergebnisse eines Folgeaudits über die Vollstreckung strafrechtlicher Geldbußen. In seinem Bericht an das föderale Parlament stellt er fest, dass die von den Ministern der Justiz und der Finanzen infolge seines Berichts von 2007 eingegangenen Verpflichtungen sich noch nicht in einer konkreten Form niedergeschlagen haben. Keine Strategie zur Leistungssteigerung und Koordinierung zwischen den FÖD Finanzen und Justiz wurde schon entwickelt. Die Vollstreckung der Strafe, die Beitreibung der Geldbußen und die Vollstreckung der Ersatzstrafen werden nicht genug bewältigt. Dadurch kommen die Effizienz der Strafen und die Gleichbehandlung von Bürgern in Gefahr. Konkrete Maßnahmen müssen unverzüglich ergriffen werden.