Verwaltungskosten der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV): Folgemaßnahmen 2024 zu den Empfehlungen

Allgemeine Versammlung vom 14. August 2024

In seiner 2022 durchgeführten Prüfung untersuchte der Rechnungshof die Bewältigung der Verwaltungskosten der HKIV, die proportional höher waren als die der anderen Versicherungsträger. Er kam zum Schluss, dass es keine Garantie dafür gab, dass alle der HKIV zur Deckung ihrer Verwaltungskosten gewährten Finanzmittel zweckentsprechend verwendet waren. Angesichts der wenigen Elemente für den Vergleich mit den anderen Versicherungsträgern äußerte sich der Rechnungshof nicht bezüglich der Frage, ob diese Kosten hoch oder gering waren. Er war aber der Ansicht, dass manche Faktoren die höheren Kosten der HKIV rechtfertigen konnten. Er konnte auch nicht abschließend feststellen, dass die HKIV ihre Verwaltungskosten hinreichend unter Kontrolle hatte: wegen der mangelhaften Qualität der Planung hatte der Rechnungshof keine angemessene Gewähr einer optimalen Zuweisung der Ressourcen erlangt. Trotz der festgestellten Fortschritte ist der Rechnungshof der Ansicht, dass seine Empfehlungen nur in geringem Umfang umgesetzt wurden: fast zwei Jahre nach der Veröffentlichung der ursprünglichen Prüfung wurde vier der sechs formulierten Empfehlungen nicht Folge geleistet und sind zwei in der Umsetzungsphase.