Verwaltung des Immobilienbedarfs des Staates durch die Gebäuderegie
Allgemeine Versammlung vom 10. Dezember 2014
Seit 1971 verwaltet die Gebäuderegie den Immobilienbedarf des Staates. In 2006 hat der Gesetzgeber die Regie mit einem Direktionsausschuss ausgestattet. Er hat auch die Zielrichtungen ihrer neuen Funktionsweise definiert, wie die Verpflichtung, eine interne Kontrolle und ein internes Audit zu organisieren, und den Immobilienbedarf der Kunden mehrjährig zu planen. Die Umsetzung dieser neuen Organisation ist nicht vollendet, und die Regie wird u.a. immer noch gemäß des Managementplans 2009-2011 geleitet. Dieser Plan wurde aber nicht aktualisiert oder ersetzt, während die Regelung vorsieht, dass er jährlich angepasst wird.