Studienfortschritt im Hochschulbereich

Niederländischsprachige kammer vom 5. November 2021

Um den Studienfortschritt zu überwachen, können Hochschulen und Universitäten bei Studierenden mit geringer Studienerfolgsquote Maßnahmen auferlegen. Gleichzeitig müssen sie den Studierenden eine adäquate Studienberatung bieten. Die Untersuchung des Rechnungshofes an zwölf Hochschuleinrichtungen zeigt, dass die die Institute zwar eine Vielzahl von Maßnahmen einsetzen, diese aber empirisch nicht immer ausreichend belegt sind und oft nur bedingt überwacht und evaluiert werden. Von den Studierenden mit geringer Studienerfolgsquote studiert jeder vierte im selben Studiengang weiter. Die Studienberatung ist im Allgemeinen ausreichend vorhanden, hat aber noch Verbesserungspotenzial: Sie kann stärker auf die Bedürfnisse ausgerichtet werden und erreicht nicht alle Studierenden, die sie benötigen, auch weil sie selten verpflichtend ist und sich zu wenig an Studierende im Zweiten Jahr und Neuorientierungen richtet.