Kommentar und Bemerkungen zum Entwurf des Staatshaushaltes des Haushaltsjahr 2024

Allgemeine Versammlung vom 23. November 2023

Kommentar und Bemerkungen zum Entwurf des Staatshaushaltes des Haushaltsjahr 2024.
Gemäß Artikel 54 des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung des Föderalstaates übermittelt der Rechnungshof der Abgeordnetenkammer im Rahmen seines haushälterischen Informationsauftrags Kommentare und Bemerkungen über die Entwürfe des Staatshaushalts für das Haushaltsjahr 2024