Regelung des Jahresurlaubs - Finanzielles Gleichgewicht und Bewertung der Qualität der Verwaltung der Urlaubskassen: Überwachung 2023 der Umsetzung der Empfehlungen

Allgemeine Versammlung vom 18. Oktober 2023

Der Rechnungshof untersuchte 2021, inwieweit der 2017 eingeführte Mechanismus des Solidaritätstransfers zwischen den Urlaubskassen tatsächlich zum finanziellen Gleichgewicht der Regelung des Jahresurlaubs beitrug. Er untersuchte auch das gleichzeitig eingeführte System der Responsabilisierung, um eine qualitativ hochwertige Verwaltung der Urlaubskassen sicherzustellen. Der Rechnungshof kam zu dem Schluss, dass der Mechanismus des Solidaritätstransfers völlig vom Ergebnis der zu finanzierenden Dienstleistungen losgelöst war und dass das Responsabilisierungssystem kein geeigneter Anreiz war, um eine qualitativ hochwertige Verwaltung der Urlaubskassen zu gewährleisten. In seinem Sachstand 2023 stellt der Rechnungshof fest, dass diese Mechanismen sowie die Gleichstellung der Tage vorübergehender Arbeitslosigkeit mit den geleisteten Arbeitstagen in den Jahren 2020-2022, erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Regelung des Jahresurlaubs hatten, die bereits defizitär war. Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass von den acht im Jahr 2021 formulierten Empfehlungen, fünf nicht umgesetzt wurden und drei in Bearbeitung sind.