Die Untersuchung des Rechnungshofs zum Pflegebudget für pflegebedürftige ältere Menschen hat gezeigt, dass sich die Bearbeitungszeit der Anträge günstig entwickelt, es aber weiterhin zu Verzögerungen kommt. Die aktuelle Einkommenserhebung bei der Berechnung des Gesundheitsbudgets kann dazu führen, dass Pflegebedürftige mit geringem Einkommen keinen Zuschussanspruch haben. Die angewandten Einkommensgrenzen sind nicht begründet.