In seinem Bericht an das Föderalparlament hat der Rechnungshof die Vergabe einer Auswahl von öffentlichen Aufträgen durch die föderalen Verwaltungen und Einrichtungen geprüft. Er stellte fest, dass die untersuchten Verwaltungen und Einrichtungen mit der Gesetzgebung über die öffentlichen Aufträge ziemlich gut vertraut sind und auf die strikte Wahrung der diesbezüglichen Vorschriften achten. In dieser Hinsicht wurden im Vergleich zu früheren Veröffentlichungen Fortschritte erzielt. Der Rechnungshof erteilt verschiedene Empfehlungen, die auf eine bessere Einhaltung der Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen und die Sicherstellung von wirksamen Folgemaßnahmen zu Dossiers abzielen.