Kontrolle der Krankenkassen

Allgemeine Versammlung vom 12. September 2018

Die Abgeordnetenkammer hat am 22. Oktober 2015 eine Resolution verabschiedet, die den Rechnungshof mit zwei Audits im Krankenkassenbereich beauftragt (bezüglich der Erstattung der Verwaltungskosten der Krankenkassen einerseits und ihrer finanziellen Verantwortung andererseits). Sie hat den Rechnungshof ebenfalls gebeten, ein drittes Audit bei den föderalen öffentlichen Einrichtungen, welche die Krankenkassen kontrollieren, durchzuführen. In ihrer Resolution hat die Abgeordnetenkammer den Rechnungshof gefordert, im Jahre 2016, 2017 und 2018 über die drei Audits Bericht zu erstatten.

Der Rechnungshof hat die Ergebnisse des dritten Audits, bezüglich der Kontrolle der Krankenkassen durch das Kontrollamt der Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände einerseits und durch zwei Dienste des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (der Dienst für verwaltungstechnische Kontrolle und der Dienst für medizinische Evaluation und Kontrolle (DMEK)) andererseits, der Abgeordnetenkammer mitgeteilt. Der Bericht wird heute auf der Internetseite des Rechnungshofes veröffentlicht.