Kommentar und Bemerkungen zum Entwurf des Staatshaushaltes des Haushaltsjahr 2021
Allgemeine Versammlung vom 23. November 2020
Gemäß Artikel 54 des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung des Föderalstaates übermittelt der Rechnungshof der Abgeordnetenkammer im Rahmen seines haushälterischen Informationsauftrags Kommentare und Bemerkungen über die Entwürfe des Staatshaushalts für das Haushaltsjahr 2021.