Kommentar und Bemerkungen zum Entwurf des Staatshaushaltes des Haushaltsjahr 2023

Allgemeine Versammlung vom 25. November 2022

Kommentar und Bemerkungen zum Entwurf des Staatshaushaltes des Haushaltsjahr 2023 Gemäß Artikel 54 des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung des Föderalstaates übermittelt der Rechnungshof der Abgeordnetenkammer im Rahmen seines haushälterischen Informationsauftrags Kommentare und Bemerkungen über die Entwürfe des Staatshaushalts für das Haushaltsjahr 2023.