Jahresurlaubsregelung - Finanzielles Gleichgewicht und Qualität der Verwaltung der Jahresurlaubskassen
Allgemeine Versammlung vom 10. November 2021
Der Rechnungshof hat untersucht, ob der neue Solidaritätsmechanismus, der durch den Königlichen Erlass vom 20. Januar 2017 eingeführt wurde, tatsächlich zum finanziellen Gleichgewicht der Jahresurlaubsregelung beiträgt. Dabei prüfte er ebenfalls das durch denselben Erlass eingeführte System der Rechenschaftspflicht, mit dem die Qualität der Verwaltung der Jahresurlaubskassen gewährleistet werden soll. Er kam zum Schluss, dass der Solidaritätsmechanismus in keinerlei Zusammenhang mit dem Ergebnis der zu finanzierenden Leistungen steht und dass das Rechenschaftspflichtsystem keinen geeigneten Anreiz darstellt, um die Qualität der Verwaltung der Kassen zu gewährleisten.