indirekte föderale Unterstützungsmaßnahmen für Forschung und technologische Entwicklung (FuE)

Allgemeine Versammlung vom 13. August 2013

Der Rechnungshof hat die vom Föderalstaat zur indirekten Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) benutzten steuerlichen und steuerähnlichen Unterstützungsmaßnahmen untersucht. Er hat sich besonders aufmerksam mit der teilweise Befreiung von Berufssteuervorabzugzahlungen für Forscher und mit dem Abzug der Einkünfte aus Patenten befasst. Der Rechnungshof stellt fest, dass die Rechtsvorschriften unklar sind. Sie lassen einen zu großen Interpretationsspielraum offen und ihre Befolgung ist schwer zu kontrollieren. Die Regeln werden unzureichend durch eine planmäßig ausgeführte und regelmäßig bewertete Innovationspolitik, die mit der Verwirklichung von Zielen verbunden ist, begleitet.