Gesellschaftssteuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Allgemeine Versammlung vom 17. November 2021

Die Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung sind der größte Abzugsposten in der Gesellschaftssteuer (2018 beliefen sie sich auf 1,2 Milliarde Euro). Der Rechnungshof stellt fest, dass der Gesetzgeber trotz dieser hohen haushaltsmäßigen Belastung nur wenig konkrete Ziele formuliert hat, um die Wirksamkeit der steuerlichen Fördermaßnahmen bewerten zu können. Zudem erweist sich die Überwachung der Einhaltung des komplexen Rechtsrahmens häufig als eine schwierige Aufgabe.