Gehaltszuschläge bei der Berechnung der Beamtenpension
Allgemeine Versammlung vom 5. Januar 2022
In seinem Bericht an das Föderalparlament stellt der Rechnungshof fest, dass die Anzahl der bei der Berechnung der Beamtenpension berücksichtigten Gehaltszuschläge nur zunimmt, obwohl der Gesetzgeber die Abschaffung dieses Systems wünscht. Außerdem kontrollieren weder das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) noch der Föderale Pensionsdienst (FPD) ausreichend, ob die gesetzlichen von den in Betracht kommenden Gehaltszuschlägen einbehaltenen Pflichtpensionsbeiträge auch tatsächlich eingezogen werden. Da es ein langwieriges Verfahren ist, bis ein (neuer) Gehaltszuschlag in das Gesetz aufgenommen wird und somit für die Pension berücksichtigt werden kann, werden die Pensionsausgaben auf die folgenden Haushaltsjahre übertragen, während die Einnahmen jedoch sofort verbucht werden. Schließlich werden bestimmte später gewährte Gehaltszuschläge vom FPD in Betracht gezogen, obwohl keine klare rechtliche Bindung zu einem gesetzlich bestimmten Gehaltszuschlag besteht.