Unternehmen, die als Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung anerkannt sind, können Arbeitnehmer in Frühpension gehen lassen. In seinem Bericht an das föderale Parlament untersucht der Rechnungshof, ob dieses Anerkennungsverfahren korrekt angewandt wird und effizient verwaltet wird. Der Rechnungshof stellt fest, dass die Regelung zwar befolgt wird, aber deren mangelhafte Qualität lässt viel Raum für Interpretation.