Finanzverwaltung des Gebäudebestandes der öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit

Allgemeine Versammlung vom 30. Januar 2013

Der Rechnungshof veröffentlicht auf seiner Website einen Auditbericht über die Finanzverwaltung des Gebäudebestandes der öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit. Der Rechnungshof kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Finanzverwaltung dieses Bestandes ungenügend gesteuert wird. Diese Steuerung erfordert eine gründliche Kenntnis des Gebäudebestandes, einen Buchführungsrahmen, der den Wert dieser Immobilien widerspiegelt, sowie Investitionswahlen und eine Nutzung, die die Kosten während der ganzen Lebensdauer der Gebäude berücksichtigen. Der Rechnungshof empfiehlt, zu erklären, was der Zweck dieser Immobilienfunktion ist, die Verwaltung der Immobilien zu verfolgen und deren Erneuerung zu optimieren.