Der Rechnungshof veröffentlicht die Ergebnisse eines Folgeaudits über das Erstbeschäftigungsabkommen. Er stellt fest, dass die Informationen, die für die Beurteilung der Einhaltung der Verpflichtung zur Beschäftigung einer bestimmten Zahl von jungen Arbeitnehmern, zwar ausgetauscht werden, aber noch nicht alle Arbeitgeber betreffen. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass mehrere Elemente zu einer Infragestellung der Gesetzgebung über die Erstbeschäftigungsabkommen führen könnten.