Ermäßigung der Sozialversicherungsarbeitgeberbeiträge bei der Erstbeschäftigung von bestimmten Zielgruppen
Allgemeine Versammlung vom 27. Januar 2021
In seinem Bericht an das Föderalparlament untersucht der Rechnungshof, inwieweit die bei Erstbeschäftigungen vorgesehenen LSS-Zielgruppenermäßigungen ihr Ziel erreichen. Seit dem 1. Januar 2016 erhalten die Arbeitgeber, die zum ersten Mal Personal einstellen, eine zeitlich unbefristete vollständige Befreiung ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die Einführung eines solchen Systems war darauf gesetzt, die Arbeitgeber zu Erstbeschäftigungen zu bewegen, die Erwerbsbeteiligung auszuweiten und die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Unternehmen zu verbessern. Der Rechnungshof stellt fest, dass das System seit seiner Einführung zu erheblichen Kosten führte, aber die Erwerbsquote offensichtlich nicht im gleichen Verhältnis erhöht hat. Es wäre weniger kosteneffizient als die Gewährung von Pauschalermäßigungen im Rahmen der Erstbeschäftigung. Außerdem dient das System nicht immer seinem eigentlichen Zweck: manchmal werden Ermäßigungen größeren Arbeitgebern oder für sehr hohe Löhne gewährt. Das Landesamt für Soziale Sicherheit versucht, gegen die unrechtmäßige Anwendung des Systems vorzugehen; wegen der hohen Arbeitsbelastung und der Komplexität der Rechtsvorschriften kann es aber nicht alle Formen von Missbrauch hinreichend kontrollieren. Dem Rechnungshof zufolge empfiehlt es sich, eine zeitlich befristete Pauschalermäßigung auszuwerten, da sie kosteneffizienter ist und ein geringeres Missbrauchsrisiko birgt.

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- Zusammenfassung|Text auf Französisch (PDF)102.15 KB
- Zusammenfassung|Text auf Englisch (PDF)164.66 KB
- Pressemitteilung|Text auf Niederländisch (PDF)253.74 KB
- Pressemitteilung|Text auf Französisch (PDF)256.01 KB