Die von der Nationalen Sicherheitsbehörde (NSB) durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen - Vorschriften und Verfahren
Allgemeine Versammlung vom 28. April 2022
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen beurteilt die Nationale Sicherheitsbehörde (NSB), ob der Zugang einer Person zu einem Amt oder einem Ort eine Gefahr für die Sicherheit und die grundlegenden Interessen des Staates, die öffentliche Ordnung oder die körperliche Unversehrtheit anderer anwesender Personen darstellt. Diese Bewertung basiert auf Informationen aus den gesetzlich aufgelisteten Datenbanken der Föderalpolizei, der Staatssicherheit (VSSE) und des Allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (ANSD), auch „Screening-Dienste“ genannt. Die NSB handelt nach dem Grundsatz der Kollegialität und setzt sich u.a. aus den vorgenannten Screening-Diensten zusammen. Ihr Sekretariat untersteht dem FÖD Auswärtige Angelegenheiten. Aufgrund der Entwicklungen der europäischen Rechtsvorschriften (im Luftverkehrssektor) und der Ausweitung der Sicherheitsüberprüfungen auf andere Tätigkeitsbereiche ist zu erwarten, dass die Zahl der bei der NSB eingereichten Anträge auf Sicherheitsüberprüfung stark ansteigen wird. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Vorschriften für Sicherheitsüberprüfungen sowie die Verwaltungsstruktur und die Verfahren der NSB im Hinblick auf die Gewährleistung einer kohärenten, effizienten und qualitativ hochwertigen Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen und auf die Abgabe der Sicherheitsgutachten oder Sicherheitsbescheinigungen durch die NSB verbessert werden können.
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