Die Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse – Befreiung und Rückerstattung

Allgemeine Versammlung vom 16. Februar 2022

Der Rechnungshof untersuchte die Regelungen zur Befreiung der Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse sowie die von der Generalverwaltung Zoll und Akzisen des FÖD Finanzen durchgeführte Kontrolle über deren Anwendung. Er stellt fest, dass die Ziele dieser Befreiungsregelungen manchmal widersprüchlich sind und keiner vollständigen und zahlenmäßigen Bewertung unterliegen. Insbesondere ist eine Koordinierung zwischen den Machtebenen erforderlich, um die Kohärenz der verfolgten Politik zu gewährleisten. Zudem weist der Rechnungshof auf Schwachstellen bei der Erfüllung der Aufträge des FÖD Finanzen hin: Mangel an Monitoring und verfügbaren Daten, unzureichend auf einer Risikoanalyse basierende Ziele, Unzulänglichkeiten im Prozess der Rückerstattung der Verbrauchsteuern auf Dieselkraftstoff für gewerbliche Zwecke.