Die Steuerkontrolle der nicht der Gesellschaftssteuer unterworfenen juristischen Personen - Folgeaudit
Allgemeine Versammlung vom 13. August 2013
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht am Föderalen Parlament untersucht, welche Folgen den in einem Audit von 2003 bezüglich der Steuerkontrolle der nicht der Gesellschaftssteuer unterworfenen juristischen Personen formulierten Schlussfolgerungen geleistet wurden. Der Rechnungshof stellt fest, dass seine Empfehlungen großenteils in Anbetracht genommen wurden. Die Kontrolle der Gesellschaftssteuer ist gründlich reorganisiert worden. Die sowohl auf der Ebene der Organisation als auch im Rahmen der Arbeitsmethoden durchtgeführten Änderungen sowie die unternommenen Aktionen können die Effektivität der Behörde steigern. Dennoch meint der Rechnungshof, es gibt noch Raum für Verbesserungen und deshalb formuliert er eine Reihe neuer Empfehlungen.