Die staatlichen Akteure im Kernenergiesektor und die Beherrschung der Governance-Risiken: Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen 2021 und 2022
Allgemeine Versammlung vom 8. März 2023
In seinem Bericht an das föderale Parlament zieht der Rechnungshof Bilanz über die Umsetzung der 12 Empfehlungen aus seinem ersten Audit vom Oktober 2020. Darin hatte er untersucht, ob die föderalen Einrichtungen des Kernenergiesektors die strategische Ausrichtung des Staates befolgen und ob der Staat über Verwaltungsinstrumente verfügt, um sie wirksam zu kontrollieren und zu gestalten. Außerdem untersuchte der Rechnungshof, welche Mechanismen die Einrichtungen eingeführt hatten, um die Governance-Risiken und die Risiken ihrer Tochtergesellschaften zu kontrollieren. Mit Stand vom 24. November 2021 und 30. November 2022 waren fünf Empfehlungen erfüllt, befanden sich sechs in Bearbeitung und war eine Empfehlung nicht mehr anwendbar. Obwohl sich die Verwaltung im Kernenergiesektor sowohl auf föderaler als auch auf institutioneller Ebene in die richtige Richtung entwickelt, müssen wichtige Aspekte noch umgesetzt werden.