Die Kontinuität der föderalen öffentlichen Dienstleistungen im Kontext der Covid-19-Pandemie - Anwendung von Maßnahmen im HR-Bereich
Allgemeine Versammlung vom 12. Januar 2022
In seinem Bericht an das Föderalparlament stellt der Rechnungshof fest, dass die Kontinuität der Dienstleistungen der föderalen Verwaltungen während der Covid-19-Gesundheitskrise sichergestellt wurde. Nur die Hälfte der geprüften Verwaltungen verfügte zwar über einen Plan zur Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeiten, doch hatten sie alle Anforderungen an Kontinuität sowie Kernaufgaben festgelegt. Die föderalen auf das Personal ausgerichteten Maßnahmen zur Förderung der Kontinuität der Dienstleistungen umfassten die Ausweitung der Telearbeit und die vorübergehende Bereitstellung von Arbeitskräften, die sich als sehr wichtig erwiesen haben. Obwohl die Verwaltungen Verzögerungen und Dienstunterbrechungen gegenüberstanden, wurde die Kontinuität der öffentlichen Dienstleistungen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt. Schließlich weist der Rechnungshof darauf hin, dass sich die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung der Föderalverwaltung auf die schwächeren Bevölkerungsgruppen nicht nachteilig auswirken dürfen und dass ein Mindestmaß an physischen Kontaktstellen beibehalten werden muss.