Die einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile - Ein Anreizmechanismus zur Leistungssteigerung der Arbeitnehmer

Allgemeine Versammlung vom 14. April 2021

Der Rechnungshof prüfte, inwieweit das System der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile bewältigt wird. Als Folge dieses 2008 eingeführten Systems können Arbeitnehmer unter bestimmten sozialen und steuerlichen Bedingungen einen Gehaltsbonus erhalten. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Genehmigung von manchen Bonusplänen - hauptsächlich wegen der Rechtsvorschriften - ein zu langes Verfahren ist. Er ist ferner der Ansicht, dass die durch den FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, den FÖD Finanzen und das Landesamt für Soziale Sicherheit durchgeführten Kontrollen, insbesondere im Hinblick auf die Ausführung von Bonusplänen, verstärkt werden sollten. Schließlich weist er darauf hin, dass bisher keine umfassende Bewertung des Systems der einmaligen Vorteile vorgenommen wurde.