Die einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile - Ein Anreizmechanismus zur Leistungssteigerung der Arbeitnehmer: Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen 2022 und 2023
Allgemeine Versammlung vom 14. Juni 2023
In seinem Bericht an das föderale Parlament untersucht der Rechnungshof die Folgemaßnahmen zu den elf Empfehlungen, die er in seiner ersten Prüfung vom Mai 2019 formuliert hatte. In dieser Prüfung hatte der Rechnungshof die Regelung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile untersucht. Dieser Mechanismus trat im Jahre 2008 in Kraft und gewährt den Arbeitnehmern eine Gehaltszulage, die einer besonderen sozialen und steuerlichen Behandlung unterliegt. Im Februar 2023 waren vier Empfehlungen umgesetzt, waren vier noch in Bearbeitung und vier noch nicht umgesetzt. Die Verwaltung der Regelung hat Fortschritte erzielt, aber es muss noch evaluiert werden, wie effektiv sie ihr Ziel erreicht und ob die steuerlichen Kosten und der Sondersozialversicherungsbeitrag noch gerechtfertigt sind.