Das von der Wallonischen Region organisierte Eingliederungsverfahren für Ausländer - Implementierung und Finanzierung

Franzözischsprachige kammer vom 11. Oktober 2022

Der Rechnungshof überprüfte das 2014 in der Wallonischen Region eingeführte Eingliederungsverfahren. Dieses System soll die Integration der in Wallonien ansässigen Neuzuwanderer erleichtern. Es kombiniert insbesondere eine individuelle Begleitung, die Mitteilung von Informationen über die Rechte und Pflichten im Aufnahmeland und Sprachkurse. Die Teilnahme am Eingliederungsverfahren ist für Neuzuwanderer obligatorisch. Das System ist auch für ausländische Personen oder Personen ausländischer Herkunft, die es wünschen, zugänglich. 2019 nahmen rund 3.000 Personen am wallonischen Eingliederungsverfahren teil, von denen 60 % eine Bescheinigung zum Abschluss ihres Eingliederungsverfahrens erhielten.