Das ständige System der steuerlichen Regularisierung
Allgemeine Versammlung vom 24. Februar 2021
Der Rechnungshof untersuchte, ob die Vorschriften bezüglich der 4. steuerlichen Regularisierung (welche die Gelegenheit bietet, die nicht gemeldeten Kapitalbeträge über eine einmalige befreiende Erklärung – EBE quater genannt - zu regularisieren) kohärent und zufriedenstellend sind und, ob es der Steuerverwaltung gelingt, die Regularisierungsanträge auf eine effiziente und gerechte Weise zu bearbeiten. Darüber hinaus analysierte er, ob die Steuerverwaltung einen hinreichenden Überblick über die nicht gemeldeten Beträge, die noch regularisiert werden können, hat und, ob die verschiedenen Anreize zur Förderung von Regularisierungen ausreichend genutzt werden.