CE-Kennzeichnung - Kontrolle durch die öffentlichen Behörden
Allgemeine Versammlung vom 15. Januar 2020
In seinem Bericht an das Föderalparlament untersucht der Rechnungshof die durch die belgischen öffentlichen Behörden durchgeführte Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen bezüglich der CE Kennzeichnung für die in Belgien eingeführten oder zum Verkauf angebotenen Erzeugnisse. Diese Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung der EU-Vorschriften zur Wahrung der Sicherheit und der Gesundheit der Verbraucher, der Umwelt und des wirksamen Funktionierens des Markts. Dem Selbstkontrollsystem des Herstellers kann der Einsatz eines unabhängigen Partners hinzugefügt werden. Trotz dieser Garantien stellt der Rechnungshof fest, dass Erzeugnisse, die den wesentlichen Anforderungen nicht entsprechen, im Umlauf sind. Die belgischen Behörden führen Kontrollen durch und treffen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, wenn sie selbst Nichtkonformitäten entdecken oder nachdem andere Länder der Europäischen Union gefährliche Erzeugnisse gemeldet haben. Der Rechnungshof erteilt Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit und der Effizienz der Kontrollverfahren.