Berücksichtigung der Studienzeiten für die Berechnung der Pension im öffentlichen Sektor
Allgemeine Versammlung vom 31. März 2021
In seinem Bericht an das Föderalparlament untersuchte der Rechnungshof, inwieweit der Föderale Pensionsdienst (FPD) den Beamten richtige und ausreichende Informationen zu den neuen Regeln bezüglich der Berücksichtigung der Studienzeiten für die Berechnung der Pension im öffentlichen Dienst mitgeteilt hat. Er prüfte insbesondere, ob die Auswirkungen einer solchen Anrechnung genau abgeschätzt wurden, und auch, ob das Antragsverfahren effizient und objektiv ist. So weit haben viel weniger Beamte als erwartet den persönlichen Anrechnungsbeitrag gezahlt. Der Rechnungshof stellte fest, dass es dem FPD selten gelingt, die Anträge innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln. Ferner wies er darauf hin, dass die Gesetzgebung - das Antragsverfahren - verbessert werden könnte. Die Prüfung zeigte aber, dass die vorgelegten Schätzungen fast immer richtig waren. In den letzten Jahren setzte der FPD aus gutem Grund auf mehr elektronische Kommunikation mit den Bürgern. Allerdings bleiben die durch die Webanwendung ‘MyPension’ gebotenen Möglichkeiten noch zu gering.