Bericht des Rechnungshofes über die Entwürfe zur Anpassung des Staatshaushaltes des Haushaltsjahrs 2021

Allgemeine Versammlung vom 12. Mai 2021

Gemäß Artikel 54 des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung des Föderalstaates übermittelt der Rechnungshof der Abgeordnetenkammer im Rahmen seines haushälterischen Informationsauftrags Kommentare und Bemerkungen über die Anpassung des Staatshaushalts für das Haushaltsjahr 2021