Bericht des Rechnungshofes über die Entwürfe zur Anpassung des Staatshaushaltes des Haushaltsjahrs 2023
Allgemeine Versammlung vom 25. Mai 2023
Bericht des Rechnungshofes über die Entwürfe zur Anpassung des Staatshaushaltes des Haushaltsjahrs 2023.
Gemäß Artikel 54 des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung des Föderalstaates übermittelt der Rechnungshof der Abgeordnetenkammer im Rahmen seines haushälterischen Informationsauftrags Kommentare und Bemerkungen über die Anpassung des Staatshaushalts für das Haushaltsjahr 2023.