Beitreibung der strafrechtlichen Geldbußen – Umsetzung der im Jahre 2014 erlassenen Empfehlungen
Allgemeine Versammlung vom 9. Oktober 2019
In seinem Bericht an das Föderalparlament untersucht der Rechnungshof zum vierten Mal inwieweit der Belgische Staat die von den Höfen und Gerichten verhängten Geldstrafen vollstreckt. Er gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die zur Verbesserung des Strafvollstreckungsprozesses ergriffen wurden, aber stellt auch fest, dass schwerwiegende Mängel die ordnungsgemäße Beitreibung der strafrechtlichen Geldbußen weiterhin beeinträchtigen.