Automatischer Austausch von Steuerdaten auf internationaler Ebene - Bewertungsbericht auf Ersuchen der Panama-Kommission

Allgemeine Versammlung vom 12. November 2020

In diesem Bericht an die Abgeordnetenkammer untersuchte der Rechnungshof wiederum den Austausch von Steuerdaten auf internationaler Ebene. Dies erfolgte im Anschluss an die erste Prüfung von 2019, die auf Empfehlung des parlamentarischen Sonderausschusses beauftragt mit der Untersuchung der im Rahmen der „Panama Papers“ aufgedeckten schweren Steuervermeidungsfälle durchgeführt wurde. Diese erste Prüfung bezweckte aufzuzeigen, ob die Steuerverwaltung die von den ausländischen Steuerdiensten übermittelten Steuerdaten auf effiziente Weise be- und verarbeiten konnte. Außerdem wollte der Rechnungshof dabei auch wissen, ob die Steuerverwaltung ihre Prüfungsergebnisse ausreichend überwachte und auswertete. Während in der ersten Prüfung die Betonung auf den Austausch von finanziellen und nichtfinanziellen Informationen lag, enthält dieser Bericht eine Aktualisierung der ersten Prüfung und bewertet er die Verwendung von zwei neuen wichtigen internationalen Austauschmodalitäten durch die Steuerverwaltung, nämlich die grenzüberschreitenden Steuervorbescheide (Einzelvereinbarungen zwischen der Steuerverwaltung und einem Steuerzahler betreffend Verrechnungspreise oder andere Steuersachen, damit eine größere Rechtssicherheit gewährleistet wird) und das Meldewesen pro Land (für jedes einzelne Land, wo sie tätig sind, müssen internationale Unternehmen Bericht erstatten über die weltweite Aufteilung der Gewinne, die wirtschaftlichen Tätigkeiten und die innerhalb der Unternehmensgruppe gezahlten Steuern).