Ausländeramt: Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung
Allgemeine Versammlung vom 8. Januar 2020
Der Rechnungshof hat den Normenrahmen für die Familienzusammenführung, die Prozesssteuerung und die Zusammenarbeit zwischen dem Ausländeramt und dessen externen Partnern geprüft. 43% der 2018 in Belgien eingereichten Visumanträge für Langzeitaufenthalte waren auf die Familienzusammenführung zurückzuführen (13.946 Anträge). Der Rechnungshof weist darauf hin, dass der normative Rahmen noch vervollständigt werden muss, insbesondere durch die Umsetzung der für die Ausländer bestehenden Verpflichtung, zu erklären, dass sie die grundlegenden Werte und Standards der Gesellschaft verstehen und im Einklang damit handeln werden. Das Ausländeramt kann zurzeit alle Anträge innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nicht bearbeiten. Wegen Überschreitung dieser Fristen werden Visa und Aufenthaltstitel automatisch erteilt. Außerdem werden die Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis der belgischen und europäischen Zusammenführenden mangels ausreichender Mittel nicht mehr geprüft. Schließlich könnte die Zusammenarbeit mit den externen Partnern verbessert werden.