Ausführung des Capelo-Projekts und Behandlung elektronischer Daten durch den FPD-Bedienstetenpensionen
Allgemeine Versammlung vom 29. März 2017
In seinem Bericht an das föderale Parlament untersucht der Rechnungshof die Ausführung des Capelo-Projekts, das es dem föderalen Pensionsdienst (FPD) ermöglichen muss, die Laufbahne der Bediensteten in einer ständig aktualisierten Datenbank zu führen. Diese Datenbank muss die automatische Gewährung der Pensionen im öffentlichen Sektor ermöglichen. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass die Capelo-Datenbank ein gutes Jahr nach dem festgelegten Datum vom 31. Dezember 2015 noch immer unvollständig ist. Dadurch kann der FPD für eine große Anzahl von Bediensteten keine Pensionsschätzungen machen noch das frühestmögliche Pensionsdatum oder den Pensionsbetrag berechnen. Außerdem erweisen die schon eingetragenen Laufbahndaten sich oft als unvollständig oder unzuverlässig. Weiterhin kann Pencalc, das eigentliche Berechnungsprogramm, worauf Capelo basiert ist, noch immer keine Pensionen ohne zahlreiche manuellen Handlungen berechnen.