Auf Ersuchen des flämischen Parlaments hat der Rechnungshof das Au-pair-System geprüft. Gemäß den heutigen Regeln für außereuropäische Au-pairs ist ihr Aufenthalt hybrider Natur: Au-pair-Programme kombinieren Kulturaustausch und leichte Hausarbeit. Beide Begriffe sind jedoch nicht hinreichend genau definiert, was Kontrollen erschwert. Die zuständigen Behörden sollten deshalb einen verbesserten Rechtsrahmen schaffen. Darüber hinaus sollten sie sich auch auf europäische Au-pairs konzentrieren, für welche es zur Zeit keine Rechtsvorschriften gibt.