Administrative Vereinfachung – Funktionieren des Dienstes für administrative Vereinfachung und Umsetzung des föderalen Aktionsplans

Allgemeine Versammlung vom 22. April 2020

In seinem Bericht an das föderale Parlament analysiert der Rechnungshof die Lenkung der föderalen Politik zur administrativen Vereinfachung und den föderalen Aktionsplan zur administrativen Vereinfachung als Instrument. Er untersucht, ob die Zielsetzungen erreicht werden. Aus seinem Audit geht hervor, dass das Konzept der administrativen Vereinfachung nicht genug entwickelt und unzureichend in begründete und koordinierte Zielsetzungen umgesetzt wurde. Dies erklärt, zusammen mit der ungenügenden gesetzlichen und politischen Unterstützung, die mangelnde Handlungsfähigkeit des Dienstes für administrative Vereinfachung. Die aufeinanderfolgenden föderalen Aktionspläne entwickelten sich, wurden aber nicht bewertet. Wegen des Mangels an Beschlüssen und an Mitteln, der Zersplitterung der Verantwortlichkeiten und der geringen Verbindlichkeit der Aktionen ist der Verwirklichungsgrad der zehn Leitlinien des vierten föderalen Aktionsplans (2015-2019) beschränkt.