181. Buch – Teil IV: Jahresabschluss 2023 des föderalen Staates

Allgemeine Versammlung vom 6. November 2024

Der Rechnungshof muss seit dem Geschäftsjahr 2020 den konsolidierten Jahresabschluss des föderalen Staates zertifizieren. In Teil IV seines 181. Buches prüft er die Jahresrechnung 2023. Diese Jahresrechnung konsolidiert, neben den Jahresrechnungen der Diensten der Generalverwaltung, auch die Jahresrechnungen von 81 anderen Dienststellen und Einrichtungen. Es ist dem Rechnungshof nicht gelungen, die erforderlichen Prüfungsnachweise zu erlangen, auf die er sein Urteil zu diesen Jahresrechnungen stützen kann. Die Rechnungen enthielten wie im vergangenen Jahr zu viele erhebliche Unklarheiten und Mängel. Wie bei den vorigen Jahresabschlüssen gibt der Rechnungshof in seinem Zertifizierungsbericht kein Urteil ab.