181. Buch – Teil I: Bemerkungen zu den Rechnungen 2023 der allgemeinen Verwaltung, der Verwaltungsdienste mit autonomer Buchführung und der administrativen öffentlichen sowie gleichgestellten Einrichtungen

Allgemeine Versammlung vom 10. Juli 2024

Im ersten Teil seines 181. Buches prüft der Rechnungshof die Rechnungen 2023 der Generalverwaltung, der Verwaltungsdienste mit autonomer Buchführung (VDAB), der öffentlichen administrativen Einrichtungen (OAE) und der den OAE gleichgestellten Einrichtungen. Er begrüßt die Anstrengungen der Generaldirektion Föderaler Accountant und weist auf die bei der Verbuchung von Steuereinnahmen erzielten Fortschritte hin (das Prinzip der festgestellten Anrechte wird nämlich zu 99 % eingehalten). Einige anhaltende Mängel, insbesondere bei der Verbuchung von Anlagevermögen und Wertminderungen, können sich jedoch erheblich auf die Rechnungslegung auswirken. Außerdem verhindern sie, dass die Rechnungslegung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz- und Vermögenslage der Generalverwaltung vermittelt. Der Rechnungshof widmet auch der Haushaltsplanausführungsrechnung und den Konten der OAE und VDAB ein eigenes Kapitel.