180. Buch – Teil IV: Jahresabschluss 2022 des föderalen Staates
Allgemeine Versammlung vom 29. November 2023
Der Rechnungshof muss seit dem Geschäftsjahr 2020 den konsolidierten Jahresabschluss des föderalen Staates zertifizieren. In Teil IV seines 180. Buches prüft er die Jahresrechnung 2022. Diese Jahresrechnung konsolidiert, neben den Jahresrechnungen der Diensten der Generalverwaltung, auch die Jahresrechnungen von 79 anderen Dienststellen und Einrichtungen. Es ist dem Rechnungshof nicht gelungen, die erforderlichen Prüfungsnachweise zu erlangen, auf die er sein Urteil zu diesen Jahresrechnungen stützen kann. Die Rechnungen enthielten wie im vergangenen Jahr zu viele erhebliche Unklarheiten und Mängel, unter anderem in den Bereichen Steuereinnahmen, Bewertungsregeln für Anlagevermögen und Regeln zur Beseitigung von gegenseitigen Transaktionen zwischen Diensten und Einrichtungen. Der Rechnungshof gibt daher, wie schon bei den Jahresabschlüssen 2020 und 2021, kein Urteil ab. Diese Enthaltung ist das ungünstigste Urteil, das externe Prüfer abgeben können.