179. Buch – Teil IV : Jahresabschluss 2021 des Föderalstaates
Allgemeine Versammlung vom 10. November 2022
Im Teil IV seines 179. Buches untersucht der Rechnungshof den Jahresabschluss 2021 des Föderalstaates. Die Rechnungslegung umfasst die Rechnungen der Dienste der Allgemeinen Verwaltung sowie die konsolidierten Rechnungen von 79 anderen Dienststellen und Einrichtungen. Der Rechnungshof konnte keine ausreichenden und angemessenen Prüfungsnachweise erlangen, um daraus begründete Schlussfolgerungen für sein Prüfungsurteil ziehen zu können. Wie bei seiner Prüfung des Jahresabschlusses 2020 kann er sich folglich zum Jahresabschluss 2021 des Föderalstaates nicht äußern. Letzterer enthält noch immer zu viel wesentliche Unsicherheiten und Mängel, z.B. in Bezug auf die Steuereinnahmen, die Bewertungsregeln der Aktiva und die Regeln zur Eliminierung gegenseitiger Transaktionen zwischen Diensten und Einrichtungen.